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   VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431   

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https://dejure.org/2010,69497
VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431 (https://dejure.org/2010,69497)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431 (https://dejure.org/2010,69497)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - Au 7 S 10.30431 (https://dejure.org/2010,69497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Senegal; unglaubhaftes Vorbringen zur Gefahr, der Beschneidung unterzogen zu werden; Ethnie der Soninke; Ethnie der Wolof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431
    Dies bedeutet, dass die Vollziehung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme nur dann ausgesetzt werden darf, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/194), wobei sich die Prüfung insbesondere auch auf das Offensichtlichkeitsurteil erstrecken muss.
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Asylantrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 3.9.1996, BayVBl 1997, 15).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 7 S 10.30431
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Asylantrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 3.9.1996, BayVBl 1997, 15).
  • VG München, 04.07.2014 - M 21 K 11.30881
    Hiernach ist zwar nicht zu verkennen, dass im Senegal die weibliche Genitalverstümmelung - nachdem sie im Jahr 1999 gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt wurde (vgl. auch: BayVGH v. 21.08.2006, Az. 15 ZB 05.30862, Rn. 3 bei juris; VG Augsburg v. 30.09.2010, Az. Au 7 S 10.30431, Rn. 22 bei juris) - nach wie vor praktiziert wird ist.
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